Müll-Grundgebühr bei Müllbehältern

Sie haben eine Mülltonne – auf Ihrer Rechnung stehen jedoch auch Säcke.

Warum ist das so?

 

Sehr geehrte Gemeindebürger/-innen,

da es im Gemeindeamt immer wieder zu Anfragen kommt, wenn bei einem Haushalt mit Mülltonne die Müll-Grundgebühr auf Basis von Müllsäcken verrechnet wird, dürfen wir wie folgt informieren:

Grundsätzlich gliedert sich die Abfallgebühr der Gemeinde Tristach in eine Grundgebühr und eine weitere Gebühr.

Mit der Grundgebühr deckt die Gemeinde ihre fixen Kosten (primär Verbandsumlage Abfallwirtschaftsverband Osttirol). Die weitere Gebühr umfasst die reinen Abfuhrkosten, d.h. jene Kosten, die das Abfuhrunternehmen Rossbacher für den Transport des Mülls zur Deponie Lavant verrechnet, werden 1:1 an die Haushalte weiterverrechnet.

Die Grundgebühr ist abhängig von der Anzahl der im jeweiligen Haushalt gemeldeten Personen (Haupt- und Nebenwohnsitze) bzw. des sich daraus ergebenden, zugewiesenen Mindestmüllvolumens (siehe nachfolgende Tabelle).

Unter Berücksichtigung eines kontinuierlich fallenden Müllaufkommens bei steigender Personenanzahl im Haushalt ist für den Restmüll vorzusehen (§ 4 Abs. 1 lit. a) Müllabfuhrordnung):

Personen (HWS) im Haushalt Liter pro Woche Liter pro Jahr 70-Liter-Säcke
1 5,4 280 4
2 9,4 490 7
3 12,1 630 9
4 14,8 770 11
5 17,5 910 13
6 18,8 980 14
7 20,2 1050 15
8 21,5 1120 16
9 22,9 1190 17

Zusätzlich werden pro gemeldetem Zweitwohnsitz 2 Müllsäcke vorgesehen.

Das bedeutet: Auch wenn Sie einen Müllbehälter (eine Mülltonne) haben, muss die Grundgebühr auf Basis des zugewiesenen Mindestmüllvolumens, welches auf der Rechnung in 70-Liter-Säcken ausgedrückt wird, vorgeschrieben werden.

Die personenbezogene Müll-Grundgebühr ist also als Beitrag jedes einzelnen Haushaltes zu den fixen Müllkosten der Gemeinde zu sehen. Unabhängig von der Gebinde-Art (Sack oder Behälter) ist die Grundgebühr bei vergleichbaren Haushalten gleich hoch.