RegioNet – LWL-Gemeindenetz Tristach
„RegioNet“ ist bemüht, individuell auf die Bedürfnisse der Gemeindebürger abgestimmt, einen Netzanschluss für ihr Wohn- oder Betriebsobjekt anzubieten.
Wann ist ein Anschluss möglich?
Grundsätzlich ist die Herstellung eines Glasfaseranschlusses möglich, sobald von der Gemeinde ein Hausanschlussrohr bis zur Grundstücksgrenze verlegt wurde.
Wie erfolgt der Antrag auf den Glasfaseranschluss?
Der Antrag auf Herstellung des Glasfaseranschlusses ist an die Gemeinde zu stellen. Die Gemeinde erteilt auch Auskünfte zum jew. LWL-Anschlusspunkt. Gleichzeitig muss mit einem im RegioNet tätigen Provider bzw. deren Vorort-Partnern ein Providervertrag abgeschlossen werden. Derzeit stehen als Provider die Unternehmen IKB Fibernet (Vorort-Partner Fa. AGEtech smart electric), tirolnet-com (Vorort-Partner U-NET Unterasinger OG) und Magenta (Vorort-Partner Kurzthaler Kommunikation Elektro GesmbH) zur Auswahl.
Welche baulichen Maßnahmen sind auf eigenem Grund notwendig?
Das Hausanschlussrohr (Kunststoff-Leerrohr mit einem Durchmesser von 0,7 bis 1,0 cm) ist vom jew. Haus- oder Betriebseigentümer selbst bis in das Gebäude zu verlängern, in dem der Anschluss benötigt wird. Die Gemeinde stellt das Leerrohr (sogen. “Speedpipe”) kostenlos zur Verfügung – Kontaktaufnahme mit unseren Gemeindearbeitern Fabian Kerschbaumer, Tel.: +43 664 75029117 oder Claudio Grimm, Tel.: +43 660 4150308.
Wann bzw. wie wird der Anschluss hergestellt?
Sobald der Gemeinde vom Provider bzw. dessen Vorort-Partner bestätigt wurde, dass ein aufrechter Providervertrag vorliegt und dass hausintern alle Voraussetzungen für eine Inbetriebnahme vorliegen, werden die notwendigen Glasfasern vom nächstgelegenen RegioNet-Verteilerkasten bis in das anzuschließende Gebäude eingeblasen und im Haus die sogenannte Übergabebox installiert. Danach ist der Anschluss mit einem entsprechenden Modem sofort nutzbar.
→ Fertigstellungsformular LWL Anschluss
Wie erfolgt der Anschluss in Wohnanlagen?
Für Glasfaser-Anschlüsse in Wohnanlagen sind einige Besonderheiten zu beachten. So ist unter anderem eine entsprechende Verkabelung im Haus notwendig, bei Eigentumswohnanlagen müssen Beschlüsse der Miteigentümergemeinschaft vorliegen usw. Die jeweiligen Bauträger wurden umfassend über die Glasfaseranschlussmöglichkeiten in den Wohnanlagen informiert und diese können daher hausbezogen die entsprechenden Auskünfte erteilen.
Weitere nützliche Informationen:
→ Standardangebot für den Zugang zu passiver Infrastruktur
→ Allgemeine Informationen Glasfaseranschluss Land Tirol