Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2024

 

  1. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 die 4-wöchige Auflage des Entwurfes einer Änderung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 827/12, 828/16 und 1775 (künftige Gp. 828/16 und 1775), alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners vom 01.10.2024, GZl. 4505ruv/2024, beschlossen. Gleichzeitig wurde gem. § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Änderung des ggst. Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
  2. Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage zu erlassen: „Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2024, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 – Waldumlage, Umlagesatz: Die Gemeinde Tristach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien Wirtschaftswald, Schutzwald im Ertrag und Teilwald im Ertrag mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung mit Verordnung vom 17. September 2024, VBl. Tirol Nr. 93/2024, festgelegten Hektarsätze fest. § 2 Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2025 in Kraft.“
  3. Der Gemeinderat hat beschlossen, diverse Wegteilstücke (Mindestbreite: 4 m) kostenfrei vom öffentlichen Wassergut in das öffentliche Gut, Wege der Gemeinde Tristach mit der Zielsetzung zu übernehmen, ein möglichst zusammenhängendes Gemeindewegenetz zu realisieren.
  4. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, das nördliche Wegteilstück der Gp. 1723, KG Tristach, mit einer Länge von ca. 33 m kostenfrei an das öffentliche Wassergut abzutreten.
  5. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen in Ost-West-Richtung verlaufenden Weg östlich der TAL-Pumpstation mit einer Länge von ca. 200 m kostenfrei aus dem Eigentum des öffentlichen Wassergutes in das öffentliche Gut, Wege der Gemeinde Tristach zu übernehmen, u. zw. im bisherigen Bestand bzw. in bisheriger Güte als unbefestigter Erdrasenweg ohne weitere Aufbesserung.
  6. Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss gefasst, aus der Verlassenschaft nach Editha Huber zwei weitere Grundstücke (Gp. Nr. 830/5 und 830/8 C, beide KG Tristach) zu einem
    m²-Preis von € 175,– unter der Bedingung anzukaufen, dass diese Parzellen vor Kaufvertragsabschluss gänzlich lastenfrei gestellt sind.
  7. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Dauer des Dienstverhältnisses von Fr. Stocker Angelika, wh. 9911 Assling (Reinigungskraft in der Volksschule Tristach), auf den Zeitraum eines Jahres, d.i. bis zum Ablauf des 03.11.2025, zu erstrecken.
  8. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über den Baufortschritt der Projekte „Sanierung Keilspitzweg (Asphaltierung inkl. Oberflächenentwässerung)“ und „Umbau Wastler-Stadl“ informiert.
  9. Präsentation von GR Armin Zlöbl hat der Gemeinderat beschlossen, im Bereich des östlichen Zuganges zum Gemeindepark Tratte eine Informations-Tafel aufzustellen. Diese Tafel enthält Informationen zur Tratte, zur Bronzeskulptur „Der Trommler“ des Künstlers Leonard Lorenz sowie Infos zu den „GeHschichte“-Tafeln. Auf der Rückseite wird einer Karte der Tristacher Flurnamen mit Erläuterungstext abgebildet.
  10. Der Gemeinderat hat die Gewährung eines Baukostenzuschusses im Ausmaß von 30 % des im Zusammenhang mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages bzw. im Betrag von € 400,64 beschlossen.
  11. Der Gemeinderat hat die Ausschüttung der im Haushaltsplan 2024 veranschlagten Land­wirt­schafts­förderungsmittel in Höhe von € 3.000,– beschlossen (Aufteilungsschlüssel: 50 % nach Fläche und 50 % nach Tierhaltung).
  12. Der Gemeinderat hat folgende finanzielle Subventionen beschlossen: w Katholische Jungschar Tristach: € 400,– für das Jungscharjahr 2024/25; w Öffentliche Bücherei Tristach: € 1.300,– für 2024.
  13. Für den Löwen des Ortseinfahrtsportals an der KG-Grenze zu Lienz wird demnächst eine Beleuchtung installiert.

 

Tristach, 27.11.2024

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

(Ing. Mag. Markus Einhauer)