KUNDMACHUNG
Auflage Entwurf Voranschlag 2025
Der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2025 liegt gem. § 93, Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001 vom 29.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 während der Amtsstunden (Mo. – Fr. jew. von 08:00 bis 13:00 Uhr), im Gemeindeamt Tristach zur allgemeinen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwendungen erheben. Der Gemeinderat hat die Einwendungen bei der Beratung über den Voranschlag zu behandeln (§ 93, Abs. 3 TGO 2001).
Tristach, 28.11.2024
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer