KUNDMACHUNG
Der Rechnungsabschluss des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes des Jahres 2024 liegt gem. § 108, Abs. 5 in Verbindung mit § 93, Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 104/2023 im Gemeindeamt Tristach während der Amtsstunden (Mo.-Fr. von 08:00 – 16:00 Uhr), in der Zeit vom 04.02.2025 bis einschließlich 18.02.2025 zur allgemeinen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner in den Rechnungsabschluss 2024 Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwendungen erheben. Der Gemeinderat hat die Einwendungen bei der Beratung über den Rechnungsabschluss 2024 zu behandeln.
Tristach, 30.01.2025
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus