KUNDMACHUNG

 

Der Rechnungsabschluss des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes des Jahres 2024 liegt gem. § 108, Abs. 5 in Verbindung mit § 93, Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 104/2023 im Gemeindeamt Tristach während der Amtsstunden (Mo.-Fr. von 08:00 – 16:00 Uhr), in der Zeit vom 04.02.2025 bis einschließlich 18.02.2025 zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebe­wohner in den Rechnungsabschluss 2024 Einsicht nehmen und hiezu schriftlich Einwen­dungen erheben. Der Gemeinderat hat die Einwendungen bei der Beratung über den Rechnungsabschluss 2024 zu behandeln.

 

Tristach, 30.01.2025

Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus