Voranschlag 2025

KUNDMACHUNG

 

gem. § 60 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, über einen bei der Gemeinderatssitzung am 19.12.2024 gefassten Beschluss:

 

To.-Pt. 13.:   Vortrag des Voranschlages 2025 und Beschlussfassung:

Der Gemeinderat Tristach hat den Voranschlag 2025 einstimmig beschlossen. Dieser umfasst alle im § 5 der VRV 2015 sowie die in der  Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023 (§§ 82, 88 und 91) vorgesehenen Bestandteile und Anlagen. Der Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag stellen sich wie folgt dar:

Ergebnisvoranschlag:

Summe Erträge 3.822.900,00
Summe Aufwendungen -3.807.100,00
Summe Haushaltsrücklagen 0,00
Nettoergebnis 15.800,00

 

Finanzierungsvoranschlag:

Summe Einzahlungen operative Gebarung 3.800.500,00
Summe Auszahlungen operative Gebarung -3.126.200,00
Summe Einzahlungen investive Gebarung 195.300,00
Summe Auszahlungen investive Gebarung -1.638.500,00
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 438.000,00
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -91.100,00
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -422.000,00

 

Gemäß § 93 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird dieser Beschluss durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel für die Dauer von zwei Wochen, und zwar in der Zeit vom 20.12.2024 bis zum Ablauf des 04.01.2025, kundgemacht.

 

Tristach, am 20.12.2024

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer