Voranschlag 2025
KUNDMACHUNG
gem. § 60 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, über einen bei der Gemeinderatssitzung am 19.12.2024 gefassten Beschluss:
To.-Pt. 13.: Vortrag des Voranschlages 2025 und Beschlussfassung:
Der Gemeinderat Tristach hat den Voranschlag 2025 einstimmig beschlossen. Dieser umfasst alle im § 5 der VRV 2015 sowie die in der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023 (§§ 82, 88 und 91) vorgesehenen Bestandteile und Anlagen. Der Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag stellen sich wie folgt dar:
Ergebnisvoranschlag:
Summe Erträge | 3.822.900,00 | € |
Summe Aufwendungen | -3.807.100,00 | € |
Summe Haushaltsrücklagen | 0,00 | € |
Nettoergebnis | 15.800,00 | € |
Finanzierungsvoranschlag:
Summe Einzahlungen operative Gebarung | 3.800.500,00 | € |
Summe Auszahlungen operative Gebarung | -3.126.200,00 | € |
Summe Einzahlungen investive Gebarung | 195.300,00 | € |
Summe Auszahlungen investive Gebarung | -1.638.500,00 | € |
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 438.000,00 | € |
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -91.100,00 | € |
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung | -422.000,00 | € |
Gemäß § 93 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird dieser Beschluss durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel für die Dauer von zwei Wochen, und zwar in der Zeit vom 20.12.2024 bis zum Ablauf des 04.01.2025, kundgemacht.
Tristach, am 20.12.2024
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer