KUNDMACHUNG
Es wird gem. § 66, Abs. 2 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tristach in seiner Sitzung am 07.11.2024 unter Punkt 2. der Tagesordnung die Änderung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Gp. 827/12, 828/16 und 1775 (künftige Gp. 828/16 und 1775), alle KG Tristach, gem. § 64 Abs. 1 TROG 2022 beschlossen hat.
Die Änderung des ggst. Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes tritt gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2022 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der ggst. Bebauungsplan und ergänzende Bebauungsplan liegt gemäß § 66 Abs. 6 TROG 2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Tristach, 18.12.2024
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer