Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024

 

  1. Verordnungsplan Planungsnummer 732-2024-00002 hat der Ge­meinde­­rat die 4-wöchige Auflage des Entwurfes folgender Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach beschlossen: Umwidmung Grundstück 1746, KG 85038 Tristach (rund 56 m²) von SMü – Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Mühle in W – Wohngebiet § 38 (1). Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
  2. Der Gemeinderat hat Beratungen über das von der Austrian Power Grid AG (APG) betriebene Projekt „220 KV-Leitung Lienz-Staatsgrenze“ geführt. Die Variantenplanung, welche eine Verlegung der Stromleitungstrasse aus dem Siedlungsgebiet heraus an den östlichen Ortsrand vorsieht, wird vom Gemeinderat einhellig begrüßt. Für das fortgesetzte Verfahren sollen die betroffenen Grundeigentümer intensiver eingebunden werden.
  3. Der Gemeinderat hat seine Zustimmung zu einem Vertrag samt Satzung betr. die Umwandlung der „Bringungsgemeinschaft Kreithof-Dolomitenhütte“ in die „Öffentlich-rechtliche Straßeninteressentschaft Dolomitenstraße Tris­tach“ erteilt.
  4. Die Errichtung einer automatischen Schranken- bzw. Mautanlage im Bereich Kreithof wurde vom Gemeinderat einhellig befürwortet (Inbetriebnahme voraussichtlich Frühjahr 2025).
  5. Der Gemeinderat hat beschlossen, diverse vom Land Tirol im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens angebotene (Teil-)Flächen aus dem öffentlichen Wassergut kostenfrei ins Öffentliche Gut, Wege der Gemeinde Tristach zu übernehmen.
  6. Bei der schulischen Tagesbetreuung soll ab dem Schuljahr 2024/25 das Personal auf 2 Pers. für jene Tage (Mo.-Do.) aufgestockt werden, an denen mehr als 10 Kinder zu betreuen sind. Die Dienstverträge jener Gemeindebediensteten, die sich für diesen zusätzlichen Dienst gemeldet haben, werden entsprechend angepasst.
  7. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Bereich der ehemaligen Kosakenbrücke eine Erinnerungstafel zu den Kosaken in Osttirol aufgestellt werden soll (Kosten: ca. € 2.000,–). Hr. Mag. Dr. Martin Kofler, MA, Archivleiter des Tiroler Archivs für photographische Dokumentation und Kunst, wird dazu einen deutschsprachigen Überblickstext samt 3 Fotografien liefern. Es handelt sich hierbei um ein wichtiges Zeitdokument unserer Gemeinde.
  8. Für die Küche der „Dorfstube“ wurde die Montage einer neuen Dunstabzugshaube beschlossen.
  9. Der Gemeinderat hat die Verlängerung der Aktion „Gratis-VVT-Monatsticket“ bis (vorerst) 31.12.2024 beschlossen.
  10. Für den Umbau der Räumlichkeiten des Sozialsprengels Lienz-Land im Nordtrakt des Gemeindezentrums Tristach übernimmt die Gemeinde die Kosten der Gewerke Baumeisterarbeiten, Türen, Maler, Bodenleger und Elektro-Installationen (ohne Beleuchtung). Nach Einholung von Vergleichsofferten soll die Vergabe der einzelnen Gewerke an den jeweiligen Bestbieter erfolgen.
  11. Der Gemeinderat hat den Abschluss von unbefristeten Dienstverträgen mit zwei Gemeindebediensteten (Reinigungskräften) ab 14.08.2024 bzw. 01.09.2024 zu den Konditionen wie gehabt beschlossen.
  12. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurden mit einstimmigem Beschluss richtlinienkonforme Förderzuschüsse an zwei Antragsteller/-innen im Gesamtbetrag von € 1.000,– gewährt (zweimal Maximalförderung im Betrag von € 500,–).
  13. Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Armin Zlöbl vorgetragenen Bericht über die am 21.05.2024 für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.03.2024 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 01/2024 einhellig zur Kenntnis genommen.

Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 3.494,45 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltsstellen in Gesamthöhe von € 4.370,68 genehmigt.

  1. Der Gemeinderat wurde informiert, dass eine gegen den Baubescheid Wastler-Stadl eingebrachte Beschwerde vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer kann ein außerordentliches Rechtsmittel binnen 6 Wo. ergreifen.
  2. Der Boden im Parterre Süd des Wastler-Stadls soll zu geschätzten Kosten zw. € 10.000,– und € 11.000,– netto erneuert werden.

 

Tristach, 25.06.2024

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Ing. Mag. Markus Einhauer