KUNDMACHUNG

Änderung Flächenwidmungsplan

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Tristach hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43 idgF, beschlossen, den vom Planer Raumgis Kranebitter, Ruefenfeldweg 2b, 9900 Lienz, ausgearbeiteten Entwurf vom 27.05.2024, mit der Planungsnummer 732-2024-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach im Bereich des Grundstückes Gp. 1746, KG 85038 Tristach (zum Teil), durch vier Wochen hindurch, vom 10.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach vor:

 

Umwidmung Grundstück 1746, KG 85038 Tristach (rund 56 m²) von SMü – Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Mühle in W – Wohngebiet § 38 (1).

 

Personen, die in der Gemeinde Tristach ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Tristach eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

 

 

Tristach, 07.06.2024

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Ing. Mag. Markus Einhauer