Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2023

 

  1. Verordnungsplan vom 14.12.2023, Planungsnummer 732-2023-00002, hat der Ge­meinde­­rat die 4-wöchige Auflage des Entwurfes folgender Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück Gp. 98/1, KG Tristach (zum Teil ‑ rund 207 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle mit Objekten auf mehreren nicht zusammenhängenden Grundflächen § 44 (12) mit Erhöhung der zul. Wohnnutzfläche § 44 (2) oder sonstiger Sonderbestimmung, insb. gem. § 44 (11)[iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläuterung: Wohngebäude.
  2. Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eines Gemeindebediensteten (Bereich Bauhof) wurde um 6 Monate verlängert. Das Beschäftigungsausmaß einer Gemeindeangestellten (Bereich schulische Tagesbetreuung) wurde ab 2024 auf 18,67 Wochenstunden (d.s. 46,68 % der Vollbeschäftigung) reduziert.
  3. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, zum Ankauf eines neuen Mannschaftseinsatzfahrzeuges der Österr. Wasserrettung, Einsatzstelle Osttirol, einen max. Kostenbeitrag in Höhe von ca. 70 Cent je Einwohner zu leisten; dieser Kostenbeitrag ergibt sich bei einer Kostenbeteiligung der Gemeinden des Planungsverbandes 36 “Lienzer Talboden”. Bei Beteiligung aller Osttiroler Gemeinden (auch jener, die dem Planungsverband 36 “Lienzer Talboden” nicht angehören, also inkl. der Planungsverbände 34 und 35) verringert sich diese Kopfquote auf ca. 40 Cent.
  4. Der Gemeinderat hat folgende finanzielle Subventionen je einstimmig beschlossen: w Obst- und Gartenbauverein Tristach: € 300,– für 2023; w Bildungswerk: € 400,– für 2023; w Jugendtreff Tristach: € 400,– für 2023; w Kirchenchor Tristach: € 900,– für 2024; w Kath. Jungschar Tristach: € 400,– für das Jungscharjahr 2023/24; w Öffentliche Bücherei Tristach: Nachzahlungen 2022 und 2023 je € 100,–; w Sportverein Dobernik Tristach: € 9.500,– (ordentl. Jahressubvention 2023 € 6.000,– + € 3.000,‑‑ Jugendförderung + € 500,– für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach im Winter 2023/24) w € 6.000,– Kostenbeitrag an den Sportverein Dobernik Tristach für den 2023 erfolgten Ankauf eines gebrauchten Spindelmähers (Anschaffungskosten: € 11.500,‑‑).
  5. Der Gemeinderat hat die Ausschüttung der im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Land­wirt­schafts­förderungsmittel in Höhe von € 3.000,– mehrheitlich beschlossen (Aufteilungsschlüssel: 50 % nach Fläche und 50 % nach Tierhaltung).
  6. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Fa. Swietelsky AG, Zweigniederlassung Kärnten/Osttirol, Baubüro Lienz, Bürgeraustraße 30, 9900 Lienz im Jahr 2024 wiederum mit den anfallenden LWL- und Tiefbauarbeiten (Wasser, Kanal, Straße etc.) im Gemeindegebiet Tristach zu betrauen.
  7. Der Gemeinderat hat die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (Pedelecs) an zwei Antragsteller/-innen in Höhe von je € 75,– (gesamt: € 150,–) einstimmig beschlossen.
  8. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurden mit einstimmigem Beschluss richtlinienkonforme Förderzuschüsse (Maximalbeträge) an zwei Antragsteller/-innen im Betrag von je € 500,‑‑ (gesamt € 1.000,–) gewährt. Lt. Richtlinien werden pro kWpeak € 100,– Unterstützung gewährt, die Maximalförderung je Objekt beträgt € 500,‑‑.
  9. Die Gewährung von Baukostenzuschüssen an vier Antragsteller/-innen in Höhe von gesamt € 3.941,34 bzw. im Ausmaß von 30 % des im Zusammenhang mit den diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeiträgen (ges. € 13.137,70) wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
  10. Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Armin Zlöbl vorgetragenen Bericht über die am 23.10.2023 für den Zeitraum 01.07.2023 bis 30.09.2023 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 02/2023 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungs­belegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 20.937,25 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei einer Haushaltsstelle in Höhe von € 35.541,92 genehmigt.
  11. Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2024 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen erlassen (Siehe Gemeindehomepage www.tristach.gv.at àMenü „Bürger­service“ à „Gebühren, Steuern & Abgaben“).
  12. Der Unter­schieds­betrag zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge im Rechnungsjahr 2024 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) wurde mit einstimmigem Beschluss mit € 10.000,– festgesetzt.
  13. Der Gemeinderat Tristach hat den Voranschlag 2024 einstimmig beschlossen. Dieser umfasst alle im § 5 der VRV 2015 sowie die in der Tiroler Gemeindeordnung (§§ 82, 88 u. 91) vorgesehenen Bestandteile und Anlagen. Der Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag stellen sich wie folgt dar:

Ergebnisvoranschlag:

Summe Erträge………………………………………………………………………………………

3.750.400,00

Summe Aufwendungen…………………………………………………………………………..

-3.724.200,00

Summe Haushaltsrücklagen…………………………………………………………………….

0,00

Nettoergebnis…………………………………………………………………………………………

26.200,00

 

Finanzierungsvoranschlag:

Summe Einzahlungen operative Gebarung……………………………………………….

3.675.800,00

Summe Auszahlungen operative Gebarung………………………………………………

-3.091.300,00

Summe Einzahlungen investive Gebarung………………………………………………..

70.000,00

Summe Auszahlungen investive Gebarung……………………………………………….

-1.348.000,00

Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit…………………………………

438.000,00

Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit………………………………..

-89.000,00

Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung…………………………………

-344.500,00

  1. Für die am 08.12.2023 im großen Gemeindesaal stattgefundene Veranstaltung „Präsentation Musikkapelle Osttirol – 90 Jahre Dreizehnlinden“ wurde die Saalbenützungsgebühr samt Heizkosten im Gesamtbetrag von € 388,73 mit einstimmigem Beschluss erlassen.
  2. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen die Aktion „VVT-Gratisticket“ um weitere 6 Mte., somit bis vorerst Ende Juni 2024, zu verlängern.

 

Tristach, 11.01.2024

 

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

 

(Ing. Mag. Markus Einhauer)