Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023

 

  1. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dem von Notar Mag. Christian Falkner, MBL, 9900 Lienz in den wesentlichen Inhalten vorgetragenen Kauf- und Abtretungsvertrag, AZ: 10424/1/Mag.F/mw nach Maßgabe der nachstehend angeführten Änderungen zuzustimmen: Die Gemeinde Tristach erwirbt folgende Grundstücke lt. Teilungsplan des DI Rohracher, 9900 Lienz, vom 13.12.2022, GZ.: 2024/2021: Gp. 830/1 (462 m²), Gp. 830/8 (693 m²), Gp. 2203 (672 m²) und Gp. 2204 (675 m²) zu einem Preis von € 175,– je m². Insgesamt wird von der Gemeinde Tristach sohin eine Fläche von 2.502 m² zu einem Gesamtkaufpreis von € 437.850,– erworben. Als Bedingung wird hierbei definiert, dass die genannten Grundstücke vor Erwerb lastenfrei sein müssen. Wie einvernehmlich mit der Erbengemeinschaft der Verlassenschaft nach Editha Huber vereinbart, ist der Vertrag dahingehend abzuändern, als die Vertragserrichtungsgebühren sowie die Grundbuch-Eintragungsgebühren zur Gänze die Verkäuferin trägt. Die Gemeinde Tristach als Käuferin wird nur mit der Grunderwerbsteuer belastet.
  2. Lt. Verordnungsplan vom 16.03.2023, Planungsnummer 732-2023-00001, hat der Gemeinderat folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Tristach einstimmig beschlossen: Umwidmung Grundstück .61 KG 85038 Tristach (rund 10 m²) von Landwirtschaftlichem Mischgebiet § 40 (5) in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden] sowie rund 24 m² von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden], weiters Grundstück 199/2 KG 85038 Tristach (rund 10 m²) von Freiland § 41 in Sonderfläche Hofstelle § 44 [iVm. § 43 (7) standortgebunden].
  3. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke .61, 199/2 und 1745, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners vom 16.03.2023, GZl. 3979ruv/2023, einstimmig beschlossen.
  4. Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, die Auflage des Entwurfes sowie den Beschluss über die Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 682/1, 682/5 und 689/2, alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners vom 17.03.2023, GZl. 3988ruv/2023, einstimmig beschlossen.
  5. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Frau Eder Waltraud, 9991 Dölsach, mit 1 Wochenstunde (d.s. 2,5 % der Vollbeschäftigung), ab dem 14.08.2023 befristet auf 1 Jahr als Reinigungskraft zu beschäftigen. Die Einstufung erfolgt – so wie bei den anderen Reinigungskräften – im Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p5; die Entlohnungsstufe ergibt sich aus der Vorrückungsstichtagsberechnung.
  6. Auf Grundlage des Planes des DI Lukas Rohracher vom 13.03.2023, GZl. 2383/2022 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, weitere 0,44 m² (unter Berücksichtigung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.01.2023 insgesamt 1 m²) aus der Gp. 1712 an die Gp. 651/8, beide KG Tristach, zu einem m²-Preis von € 175,– abzutreten.
  7. Der Bürgermeister hat anhand eines Lageplanes veranschaulicht, dass das Vordach des auf Gp. 1769, KG Tristach, stehenden Carports (Lavanter Straße 4/4a), im Norden ca. 8-9 cm und im Süden ca. 5 cm in die öffentlichen Wege Gp. 1709 und Gp. 637/1, beide KG Tristach, ragt. Im Ergebnis der dazu geführten Beratungen hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dem ggst. Dachüberstand zuzustimmen.
  8. Der Gemeinderat hat Beratungen über die von der Fa. LEITOFF (Firmensitz in Lienz/Peggetz) vertriebenen Systeme für Erdurnengräber geführt. Die ggst. Angelegenheit wurde dem zuständigen Ausschuss für Kunst, Kultur und Ortsbild zur weiteren Beratung und der Bitte übertragen, Umsetzungsvorschläge bzw. -varianten zur weiteren Beschlussfassung im Gemeinderat auszuarbeiten. Die einzelnen Modelle an Urnengrabplatten bzw. Urnensäulen sollen vor Ort in der Peggetz besichtigt werden.
  9. Der Gemeinderat hat nach Erläuterung durch den Bürgermeister einstimmig beschlossen, einen Bewässerungsanhänger von der Fa. ZIEGLMEIER Tankstellen GmbH, D-86529 Schrobenhausen, um € 7.400,– brutto anzuschaffen.
  10. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen: Der Mietvertrag mit Frau Stephanie Schaffer, wh. 9900 Lienz, betr. den Raum im Parterre des Gemeindeamtes wird auf unbestimmte Zeit verlängert, wobei beiden Vertragsparteien die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mietvertrag zum 01.05. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Die entgeltliche oder unentgeltliche, teilweise oder gänzliche Überlassung des Mietgegenstandes (Untervermietung) durch die Mieterin an die Logopädin Frau Ankie de Jel MSc, wh. 9907 Tristach, als Untermieterin wird ausdrücklich gestattet. Die Nutzung des vermieteten Raumes ist auf die Ausübung ergotherapeutischer Tätigkeiten durch die Mieterin sowie logopädische Behandlungen durch die Untermieterin und/oder deren Mitarbeiter/-innen beschränkt.
  11. Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Tristacher Künstler Leonard Lorenz den Auftrag zur Fertigung bzw. Gestaltung einer Bronzeskulptur mit dem Titel „Trommler“ mit einer Gesamtgröße von ca. 280 cm gem. dem im Rahmen der Gemeinderatssitzung präsentierten Modell zu erteilen. Die Gusskosten werden sich auf ca. € 39.000,– bis € 43.000, inkl. 19 % MwSt. belaufen. Das Künstlerhonorar beträgt € 25.000,–.
  12. Einem vorliegenden Ansuchen von Ing. Linder Christian und Presch-Linder Eliza, 9907 Tristach, um Anschluss der Gp. 95, KG Tristach bzw. des darauf geplanten Wohnobjektes mit 5 Ferienwohnungen an das Trinkwasserleitungsnetz der Gemeinde Tristach hat der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss stattgegeben.
  13. Der Gemeinderat hat die Gewährung einer Förderung für eine Photovoltaikanlage in Höhe von € 375,– lt. Förderrichtlinien einstimmig beschlossen.
  14. Lt. vorliegender Ansuchen wurde die Gewährung von zwei Baukostenzuschüssen im Gesamtbetrag von € 427,75 im Ausmaß von 30 % der im Zusammenhang mit den diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeiträgen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
  15. Dem Verein Curatorium pro Agunto hat der Gemeinderat mit mehrheitlichem Beschluss einen finanziellen Unterstützungsbeitrag in Höhe von pauschal € 200,– für das Jahr 2023 gewährt.
  16. Die Kulturinitiative Dölsach hat ein Ansuchen um Kultursponsoring für ein Theaterprojekt rund um Aguntum gestellt. Dieses Ansuchen wurde vom Gemeinderat auf Grund fehlender detaillierter Kostenaufstellungen bzw. schätzungen (vorerst) mit einstimmigem Beschluss abgelehnt. Der evt. Leistung eines Beitrages zur Abgangsdeckung stand der Gemeinderat hingegen grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber und wurde die Kulturinitiative Dölsach eingeladen, nach Abschluss des Theaterprojektes ein neuerliches Subventionsansuchen mit detaillierten Kostenaufstellungen und nachweisen an den Gemeinderat zu stellen.
  17. Der Gemeinderat hat den Ankauf von 1.000 Stk. Papiertragetaschen COMPACT (18 cm Breite, Boden 9 cm, Höhe 30 cm), Kraftpapier 170g, weiß, vollflächig 4-farbig bedruckt um netto € 1.160,00 = (1,16/Stk.) inkl. grafischer Arbeiten und allen Nebenkosten über die Fa. Grafik Zloebl, 9907 Tristach einstimmig beschlossen.
  18. Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Armin Zlöbl vorgetragenen Bericht über die am 13.02.2023 für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 04/2022 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für den eingangs erwähnten Zeitraum und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 274.534,03 sowie die diesbezügl. Bedeckung durch Mehreinnahmen bei div. Haushaltsstellen in Höhe von € 293.852,12 genehmigt.
  19. Der vom Bürgermeister vorgetragene Rechnungsabschluss 2022, bestehend aus Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung und der sonstigen lt. TGO 2001 vorgegebenen Bestandteile (z.B. Vorhabensnachweis und Dienstpostennachweis) sowie der Kassenbestand (Kassenabschluss) nach § 106 Abs. 2 TGO 2001 per 31.12.2022 in Höhe von € 784.159,58 wurden gem. § 108 Abs. 2 TGO 2001 mehrheitlich genehmigt und zum Beschluss erhoben. Der Gemeinderat hat weiters mehrheitlich festgestellt, dass der Rechnungsabschluss 2022 richtig und gesetzeskonform ist und keinen Grund zu Bedenken gibt. Gem. § 108, Abs. 3 TGO 2001 wurden daher dem Bürgermeister Ing. Mag. Markus Einhauer als Rechnungsleger sowie der Kassierin Simone Oberkofler als Finanzverwalterin für den ggst. Rechnungsabschluss mit mehrheitlichem Beschluss die Entlastung erteilt.
  20. Im Ergebnis einer eingehenden Debatte hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, ein von der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG am 20.03.2023 via E-Mail übermitteltes, neues Strompreisangebot (Arbeitspreis: 25 Cent/kWh) nicht anzunehmen. Der bestehende TIWAG-Vertrag läuft bis Ende 2023. Rechtzeitig vor Vertragsende wird die Gemeinde Offerte von (alternativen) Strompreislieferanten einholen.
  21. Der Bürgermeister hat dem Gemeinderat die Ergebnisse erster Beratungen bzw. Überlegungen betreffend die evt. Errichtung eines Trinkwasserkraftwerkes zur Kenntnis gebracht. Landesseits wurde hierfür eine Beratungsförderung für die Stufe 2 (Vor-Ort-Begehung) zugesagt (Selbstkostenanteil Gemeinde: € 650,–).

Tristach, 27.04.2023

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer