Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022

  1. Der Gemeinderat hat mit einstimmigem Beschluss folgende Verordnung über die Höhe der Leerstandsabgabe erlassen: „Aufgrund des § 9 Abs. 3 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes, LGBl. Nr. 86/2022, wird verordnet: § 1 – Festlegung der Abgabenhöhe der Leerstandsabgabe: Die Gemeinde Tristach legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt fest: Wohnnutzfläche 30 m²: € 17,50; Wohnnutzfläche > 30 m² und 60 m²: € 35,–; Wohnnutzfläche > 60 m² und 90 m²: € 50,–; Wohnnutzfläche > 90 m² und 150 m²: € 72,50; Wohnnutzfläche > 150 m² und 200 m²: € 97,50; Wohnnutzfläche > 200 m² und 250 m²: € 125,–; Wohnnutzfläche > 250 m²: € 152,50. § 2 – Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
  2. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, folgende Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage zu erlassen: „Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 80/2020, wird zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet: § 1 – Waldumlage, Umlagesatz: Die Gemeinde Tristach erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz einheitlich für die Waldkategorien „Wirtschaftswald“, „Schutzwald im Ertrag“ und „Teilwald im Ertrag“ mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 06.09.2022, VBl. Tirol Nr. 59/2022, festgesetzten Hektarsätze fest. § 2 – Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.“ Gleichzeitig hat der Gemeinderat die bei der Gemeinderatssitzung am 17.11.2022 unter Pt. 4 der Tagesordnung beschlossene Verordnung betr. Festsetzung einer Waldumlage ab 01.01.2023 mit einstimmigem Beschluss aufgehoben.
  3. Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 07.12.2022, Zl.: Gem-RL-9/189-2022, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, in Anwendung des § 41 Abs. 5a Z 7 FLAG den Dienstgeberbeitrag für alle Bediensteten der Gemeinde Tristach für die Jahre 2023 und 2024 auf 3,7 v.H. zu senken.
  4. Nach Maßgabe des Gesetzes vom 20.11.1991 über die Bezeichnung von Verkehrsflächen und die Nummerierung von Gebäuden, LGBl. Nr. 4/1992, zuletzt geändert mit LGBl. 202/2021, hat der Gemeinderat eine Verordnung erlassen, wonach das nordwestliche Teilstück des Griesweges ab Kreuzung Griesweg-Roseggerstraße in „Prof. Jos Pirkner-Straße“ umbenannt wird (Inkrafttreten: 01.03.2023).
  5. Der Gemeinderat hat den Abschluss eines vorliegenden, mit 01.12.2022 datierten „Liefervertrages Elektrische Energie“ (Vertrags-Nr. 10012487) mit der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG, Eduard-Wallnöfer-Platz 2, 6020 Innsbruck, einstimmig beschlossen [Preise zuzügl. 20 % MwSt.: Arbeitspreis: 45,019 Cent/kWh; Grundpreis je Zählstelle (Verbrauchspunkt) € 12,–/Jahr].
  6. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Fa. Swietelsky AG, Zweigniederlassung Kärnten/Osttirol, Baubüro Lienz, Bürgeraustraße 30, 9900 Lienz im Jahr 2023 wiederum mit den anfallenden Tiefbauarbeiten (LWL, Wasser, Kanal) im Gemeindegebiet Tristach zu betrauen.
  7. Für den Gemeindepark Tratte hat der Gemeinderat einstimmig den Ankauf von 6 Bänken (je 3 Stk. Mod. „La Strada“ und Mod. „Mayfield“) von der Fa. miramondo lt. Offert vom 28.11.2022 über gesamt € 6.468,– (brutto, skontobereinigt) beschlossen.
  8. Der Bürgermeister hat über folgende Projekte im Planungsverband 36 „Lienzer Talboden“ berichtet: a) Digitaler Leitungskataster, b) Projekt Alltagsradwege, c) Rechenzentrum Osttirol – Interkommunaler Breitbanddatenpool.
  9. Der Gemeinderat hat für das Projekt „Sanierung der Duschen im Sportvereinsgebäude“ des Sportvereins Dobernik Tristach einen Betrag in Höhe von vorerst € 9.000,– als „Startkapital“ noch für das Jahr 2022 freigegeben (Umschichtung der Förderzusagen für die Fenster Vereinshaus € 4.000,– sowie den Trainingsplatz € 5.000,–). Nach Vorlage detaillierter Kosten- und Finanzierungspläne (unter Berücksichtigung und Bewertung von Eigenleistungen) bzw. nach Vorliegen der Endabrechnungen wurden weitere Finanzzuschüsse in Aussicht gestellt. Einvernehmen herrschte im Gemeinderat Tristach dahingehend, als die Gemeinde Tristach das in Rede stehende Sanierungsprojekt großzügig finanziell unterstützen wird.
  10. Der Gemeinderat hat folgende finanzielle Subventionen je einstimmig beschlossen: w Katholische Jungschar Tristach: € 800,– anlässlich 40-Jahr-Jubiläum 2023; w Sportverein Dobernik Tristach: Erhöhte Jahressubvention 2022 € 7.000,– plus € 500,– für die Betreuung des Eislaufplatzes Sportplatz Tristach 2022/23; w Jugendchor Tristach: € 150,– für 2022; w Kirchenchor Tristach: € 900,– für 2023.
  11. Der Gemeinderat hat die Ausschüttung der im Haushaltsplan 2022 veranschlagten Land­wirt­schafts­förderungsmittel in Höhe von € 3.000,– einstimmig beschlossen (Aufteilungsschlüssel: 50 % nach Fläche und 50 % nach Tierhaltung).
  12. Der Gemeinderat hat die Gewährung von Förderungen für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern (Pedelecs) an 3 Antragsteller/-innen in Höhe von je € 75,– (gesamt: € 225,–) einstimmig beschlossen.
  13. Die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von € 77,12 bzw. im Ausmaß von 30 % des im Zusammenhang mit dem diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages (€ 257,05) wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
  14. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Anti-Teuerungspaket des Landes nur hinsichtlich Aussetzung der Erhöhung der Elternbeiträge Kindergarten im Jahr 2023 umzusetzen, nicht jedoch bezüglich der Müllgebühren, da hier bereits jetzt ein jährlicher Abgang zu verzeichnen ist.
  15. Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2023 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen erlassen (Siehe Gemeindehomepage www.tristach.gv.at à Menü „Bürger­service“ à „Gebühren, Steuern & Abgaben“).
  16. Der Unter­schieds­betrag zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge im Rechnungsjahr 2023 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) wurde mit einstimmigem Beschluss mit € 10.000,– festgesetzt.
  17. Der Gemeinderat Tristach hat den Voranschlag 2023 mehrheitlich beschlossen. Dieser umfasst alle im § 5 der VRV 2015 sowie die in der Tiroler Gemeindeordnung (§§ 82, 88 u. 91) vorgesehenen Bestandteile und Anlagen. Der Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag stellen sich wie folgt dar:

Ergebnisvoranschlag:

Summe Erträge 3.461.000,00
Summe Aufwendungen -3.502.500,00
Summe Haushaltsrücklagen 0,00
Nettoergebnis -41.500,00

 

Finanzierungsvoranschlag:

Summe Einzahlungen operative Gebarung 3.444.900,00
Summe Auszahlungen operative Gebarung -2.799.400,00
Summe Einzahlungen investive Gebarung 193.000,00
Summe Auszahlungen investive Gebarung -1.415.300,00
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 438.000,00
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit -92.000,00
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -230.800,00

Tristach, 12.01.2023

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Ing. Mag. Markus Einhauer)