Bericht aus der Gemeindestube

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2021

 

  1. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Anzahl der Beisitzer für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 27.02.2022 mit fünf festzusetzen. Lt. Berechnung nach dem sogen. „d’Hondtsches Verfahren“ verteilen sich diese 5 Beisitzerstellen wie folgt auf die Gemeinderatsparteien: „Gemeinsam für Tristach mit Bgm. Markus Einhauer – VP“: 4 Beisitzer; „Top Team Tristach – TTT“: 1 Beisitzer.
  2. Der Gemeinderat hat eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Tristach und der Stadtgemeinde Lienz wie folgt einstimmig beschlossen: Die Grenzänderung ist in der Planurkunde (Teilungsvorschlag) der Vermessungskanzlei Dipl.-Ing. Lukas Rohracher, GZI. 2171/2021 vom 22.11.2021 dargestellt. Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Tristach und Lienz ist nicht erforderlich, da es sich im gegenständlichen Fall um einen flächengleichen Ausgleich handelt. Ein Wechsel dieser ausgewiesenen Teilflächen zwischen den Gemeinden Tristach und Lienz hat keine vermögensrechtlichen Auswirkungen auf beide Gemeinden. Im gegenständlichen Fall ist damit auch keine Änderung in der örtlichen Verbundenheit von Gemeindebewohnern und keine Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde verbunden (§ 7 Abs. 2 TGO). Sämtliche Kosten, die diese Änderung der Gemeindegrenze verursacht, werden von der Gemeinde Tristach getragen.
  3. Auf Grund eines vorliegenden Ansuchens der Agrargemeinschaft Lavant hat der Gemeinderat einer Verlängerung des Bärenbadweges Richtung Lavant um ca. 250 m mit einstimmigem Beschluss zugestimmt (Kosten ca. € 20.000,–). Dieser Weg bringt auch Vorteile für die Tristacher Waldbewirtschaftung und dürfte der in diesem Zusammenhang von der Gemeinde Tristach zu tragende Kostenanteil (32 % bzw. € 6.400,‑‑) alleine aus dem Erlös des dabei anfallenden Trassenholzes gedeckt werden können.
  4. Der Winterdienst für das Gemeindegebiet Tristach wurde an die privaten Dienstleister Hr. Stabinger Florian, 9907 Tristach und Hr. Groger Markus, 9991 Dölsach vergeben. Die Räumbereiche wurden einvernehmlich festgelegt. Der Abschluss entsprechender Werkverträge wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
  5. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Pt. 11 „Beschäftigungsausmaß“ des Dienstvertrages mit Herrn Bundschuh Stefan, 9907 Tristach, wie folgt zu ändern: „Teilzeitbeschäftigt mit 75 % bzw. 30 Wo.-Std. ab 01.01.2022“.
  6. Der Gemeinderat hat die Gewährung von Subventionen an diverse Vereine/Institutionen wie folgt je einstimmig beschlossen: Sportverein Dobernik Tristach: € 5.500,– (davon € 5.000,‑‑ ordentliche Subvention 2021 plus € 500,– finanzielle Unterstützung für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach in der Wintersaison 2021/22); Kath. Jungschar Tristach: € 400,– für das Betreuungsjahr 2021/22; Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Tristach (Jugendtreff): € 400,– für 2021.
  7. Der Gemeinderat hat dem Ansuchen um Anschluss der Gp. 1890, KG Tristach bzw. des darauf geplanten Wohnhauses an das Trinkwasserleitungsnetz der Gemeinde Tristach mit einstimmigem Beschluss stattgegeben.
  8. Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2022 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen erlassen (Siehe Gemeindehomepage www.tristach.gv.at → Menü „Bürger­service“ → „Gebühren, Steuern & Abgaben“).
  9. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die Jungjägerausbildung 2022 Räumlichkeiten im Gemeindezentrum Tristach zu einer begünstigen pauschalen Benützungsgebühr im Betrag von € 1.800,– zur Verfügung zu stellen.

 

Tristach, 10.12.2021

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Einhauer Markus