Bericht aus der Gemeindestube
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2020
- Der Gemeinderat hat die Gebühren, Steuern und Abgaben mit Wirksamkeit ab 01.01.2021 mit einstimmigem Beschluss neu festgesetzt bzw. eine Verordnung über Gebühren- und Indexanpassungen erlassen (Siehe Gemeindehomepage www.tristach.gv.at → Menü „Bürgerservice“ → „Gebühren, Steuern & Abgaben“).
- Der Gemeinderat hat den Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten Beträge im Rechnungsjahr 2021 gem. § 15 (1), Ziff. 7 der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) mit € 10.000,– mit einstimmigem Beschluss festgesetzt.
- Der Gemeinderat hat den vom Bürgermeister vorgetragenen Voranschlag 2021 zum Beschluss erhoben. Der Ergebnis- und Finanzierungshaushalt stellen sich wie folgt dar:
Ergebnisvoranschlag:
Summe Erträge | 2.736.600,00 | € |
Summe Aufwendungen | -2.921.600,00 | € |
Summe Haushaltsrücklagen | 0,00 | € |
Nettoergebnis | -185.000,00 | € |
Finanzierungsvoranschlag:
Summe Einzahlungen operative Gebarung | 2.736.600,00 | € |
Summe Auszahlungen operative Gebarung | -2.351.500,00 | € |
Summe Einzahlungen investive Gebarung | 22.500,00 | € |
Summe Auszahlungen investive Gebarung | -461.800,00 | € |
Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 55.300,00 | € |
Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | -100.700,00 | € |
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung | -99.600,00 | € |
- Die vom Bürgermeister erörterte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Tristach zum 01.01.2020 wurde mit einstimmigem Beschluss wie folgt festgesetzt:
Langfristiges Vermögen | 16.628.037,27 € | Nettovermögen | 15.599.978,24 € |
Kurzfristiges Vermögen | 194.413,83 € | Sonderposten Investitionszuschüsse | 345.763,21 € |
Langfristige Fremdmittel | 870.877,74 € | ||
Kurzfristige Fremdmittel | 5.831,91 € | ||
Summe Aktiva | 16.822.451,10 € | Summe Passiva | 16.822.451,10 € |
- Verordnungsplan vom 11.12.2020, Planungsnummer 732-2020-00002, hat der Gemeinderat eine Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Grundstücke Gp. 1717/1, 904/1 und 902 (künftige Gp. 904/1, 1880, 1881, 1882 und 1883), alle KG Tristach, wie folgt einstimmig beschlossen: § Umwidmung Grundstück 1717/1 KG Tristach (rund 8 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1; § weiters Grundstück 902 KG Tristach (rund 18 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1; § weiters Grundstück 904/1 KG Tristach (rund 2.765 m²) von Freiland § 41 in Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 1. Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
- Der Gemeinderat hat gem. § 64 Abs. 1 iVm Abs. 3 TROG 2016 die Auflage des Entwurfes und den Beschluss über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke 902, 1717/1 und 904/1 (künftige Gp. 904/1, 1880, 1881, 1882 und 1883), alle KG Tristach, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des örtlichen Raumplaners (GZl. 3056ruv/20 vom 10.12.2020) einstimmig beschlossen.
- Der Gemeinderat hat folgende Petition bzgl. Durch- und Nachtfahrverbot für den LKW-Transitverkehr auf der B 100, Drautal Straße, verabschiedet: „Seit dem 1. Jänner 2004 gilt in Österreich für alle LKW eine fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen. Somit ist die B100 – welche die A10 Tauernautobahn und die A13 Brennerautobahn verbindet – eine attraktive Ausweichroute für den Schwerverkehr. Eine der Hauptabsichten der hier geforderten Verordnung ist es, den Schwerverkehr auf dem dafür vorgesehenen höherrangigen Straßennetz zu halten. Der stetig zunehmende Schwerverkehr stellt für viele Anliegergemeinden der B100 und den Lienzer Talboden eine immer stärker werdende Belastung dar. Denn sowohl der Lärm- und Schadstoffausstoß, als auch das Sicherheitsrisiko durch teilweise mangelnde technische Ausstattung der LKWs bringen den Osttiroler BürgerInnen und ihren Gästen schwerwiegende wirtschaftliche und gesundheitsrelevante Nachteile. Gerade in Wintermonaten bei Inversionswetterlagen und in der Hauptreisezeit im Sommer ist dies deutlich spür- und messbar. Weiters ist zu bedenken, dass sich der regionale Güterverkehr durch Betriebsansiedelungen in Zukunft weiter erhöhen wird. Durch die immer längeren, staubedingten Durchfahrtszeiten auf der B100 im Gemeindegebiet von Lienz wird unweigerlich der im Umgehungsverkehr über die L318 Lavanter Straße durch die Gemeinde Tristach gefördert. Dies belegen die Zahlen der Verkehrszählstelle des Landes Tirol in Tristach/Perlößling. Während der durchschnittliche KFZ-Tagesverkehr von 2009 bis 2014 gleich geblieben ist, zeigen die Werte von 2015 bis 2018 eine massive Steigerung. Daher würde ein Verbot des LKW Durchzugsverkehrs auf der B100 gemäß der rechtlichen Grundlage in der Straßenverkehrsordnung der Verbesserung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des fließenden Verkehrs sowie der Anhebung der Verkehrsqualität im gesamten Lienzer Talboden und in den Osttiroler Anliegergemeinden entlang der B 100 dienen. Ausgenommen von diesem Fahrverbot wären natürlich all jene Fahrten, die zum Zwecke der Durchführung von Be- und Entladungen in unserer Region dienen, sowie jene Fahrten, die hier den Ausgangs- oder Endpunkt haben (Ziel- und Quellverkehr). Dass eine solche Verordnung umsetzbar ist, sehen wir an den Beispielen der Ennstaler- und der Lungauer Landesstraße. Somit soll die Bezirkshauptmannschaft Lienz ersucht werden, eine entsprechende Verordnung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erlassen.“
- Der Gemeinderat hat den einstimmigen Beschluss gefasst, mit der Fa. STW – Spleisstechnik West GmbH, 6065 Thaur, einen – dem Gemeinderat vom Bürgermeister in den wesentlichen Inhalten zur Kenntnis gebrachten – Zusatzvertrag über die unbefristete Verlängerung des bestehenden Vertrages für die Erbringung von Dienstleistungen an der Passiven Breitbandinfrastruktur (Herstellung von Objektanschlüssen und Entstörungsleistungen) mit beiderseitiger Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, abzuschließen.
- Der Gemeinderat hat die Gewährung von zwei Baukostenzuschüssen im Betrag von € 100,81 und € 131,69, einstimmig beschlossen, das sind jew. 30 % des im Zusammenhang mit den diesbezügl. Bauvorhaben vorgeschriebenen Erschließungsbeitrages.
- Der Gemeinderat hat die Ausschüttung der im Haushaltsplan 2020 veranschlagten Landwirtschaftsförderungsmittel in Höhe von € 3.000,– beschlossen (Aufteilungsschlüssel: 50 % nach Fläche und 50 % nach Tierhaltung).
- Der Gemeinderat hat die Gewährung von Subventionen an diverse Vereine/Institutionen wie folgt je einstimmig beschlossen: Sportverein Dobernik Tristach: € 5.500,– (davon € 5.000,‑‑ ordentliche Subvention 2020 plus € 500,– finanz. Unterstützung für die Betreuung des Eislaufplatzes beim Sportplatz Tristach in der Wintersaison 2020/21); § Jugendchor Tristach: € 150,– für 2020; § Katholische Jungschar Tristach: € 400,– für das Schuljahr 2020/21; § Kirchenchor Tristach: € 900,– für 2021; § Tiroler Bergwacht: € 150,– für 2020.
- Für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern hat der Gemeinderat die Gewährung einer Förderung an zwei Antragsteller in Höhe von je € 75,– (gesamt: € 150,–) einstimmig beschlossen.
- Der Gemeinderat hat den vom Obmann des Überprüfungsausschusses, GR Christian Koller, vorgetragenen Bericht über die am 16.11.2020 durchgeführte Kassenprüfung bzw. die Kassenprüfungsniederschrift Nr. 03/2020 einhellig zur Kenntnis genommen. Der Vergleich der einzelnen Buchungen im Tagebuch und im Steuertagebuch mit den Zahlungsbelegen und mit den Buchungen im Sachbuch für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.09.2020 und die dabei vorgenommene Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungen und der Belege ergab keine Mängel. Die Übereinstimmung zwischen dem tatsächlichen und dem buchmäßigen dokumentierten Geldbestand wurde festgestellt. Weiters wurden festgestellte Überschreitungen im Gesamtbetrag von € 30.349,37 sowie die diesbezügl. Bedeckung vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Tristach, 28.01.2021
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Ing. Mag. Markus Einhauer